Rechtsprechung
BSG, 22.03.2011 - B 6 KA 60/10 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Mainz - S 6 KA 296/06
- LSG Rheinland-Pfalz - L 5 KA 10/10
- BSG, 22.03.2011 - B 6 KA 60/10 B
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- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88
Kindergeld
Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 6 KA 60/10 B
6 Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss danach in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (vgl BVerfGE 91, 93, 107 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 31;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich (klärungsfähig) sowie klärungsbedürftig ist. - BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96
Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 6 KA 60/10 B
6 Für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache muss danach in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung bezeichnet (…vgl BVerfGE 91, 93, 107 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5 S 31; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 37 f) und ausgeführt werden, inwiefern diese Rechtsfrage in dem mit der Beschwerde angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich (klärungsfähig) sowie klärungsbedürftig ist.